Um herauszufinden, wem die Grundstücke gehören, wendet man sich in der Regel an die Gemeinde, das Grundbuchamt, das Vermessungsamt oder nutzt Online-Portale wie Geoportale und Katasterportale der Bundesländer.
Sie haben Ihr Traumhaus gefunden und möchten ein Angebot abgeben? Oder wollen Sie wissen, wer in das Haus nebenan eingezogen ist? Die Suche nach Informationen über Grundstückseigentümer in Deutschland mag kompliziert erscheinen, aber es gibt mehrere bewährte Methoden, um diese Informationen auf legalem Weg zu erhalten.
Die Gründe für die Suche nach einem Grundstückseigentümer können vielfältig sein:
- Wunsch, eine bestimmte Immobilie zu erwerben, die nicht zum Verkauf steht
- Notwendigkeit, den Eigentümer zu juristischen Fragen zu kontaktieren
- Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Verkaufsanzeigen zum Schutz vor Betrügern
- Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Fragen bezüglich Grundstücksgrenzen
Auch die Verbraucherzentrale warnt inzwischen verstärkt vor Betrügern, welche mit flachen Immobilieninseraten versuche, an Ihr Geld zu kommen. Bevor Sie also Ihre Zeit und möglicherweise Ihr Geld an Betrüger verschwenden, kann eine Überprüfung der Besitzerdaten der Immobilie schnell Sicherheit verschaffen.

In Deutschland ist die Suche nach Grundstückseigentümern etwas schwieriger als in manchen anderen Ländern, da der Zugang zu offiziellen Grundbüchern und anderen Aufzeichnungen durch das Prinzip des „berechtigten Interesses“ begrenzt ist. Dennoch gibt es mehrere legale Wege, um diese Informationen zu erhalten.
Es ist wichtig zu bedenken, dass in Deutschland strenge Datenschutzgesetze (DSGVO) gelten. Informationen über Immobilieneigentümer sind nicht vollständig öffentlich, und ihre Verwendung ist gesetzlich geregelt.
Was ist verboten:
- Verwendung der erhaltenen Informationen für kommerzielle Zwecke ohne Zustimmung;
- Weitergabe der Daten an Dritte;
- Verwendung der Informationen für Belästigung oder Stalking.
Kontakt zur Gemeinde
Dies ist normalerweise der erste und einfachste Schritt zur Identifizierung des Grundstückseigentümers. Die örtlichen Behörden führen Register aller Immobilien in ihrer Zuständigkeit und können grundlegende Informationen über den Eigentümer bereitstellen.
So funktioniert es:
- Wenden Sie sich an die örtliche Verwaltung (Rathaus oder Gemeindeverwaltung);
- Geben Sie die genaue Adresse der interessierenden Immobilie an;
- Erklären Sie den Grund für Ihre Anfrage;
- Seien Sie bereit, Ihren Ausweis vorzulegen.
Einsicht ins Grundbuch
Das Grundbuch enthält Informationen über den Eigentümer der Immobilie und wird von den örtlichen Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten geführt. Der Zugang zum Grundbuch ist jedoch begrenzt und wird nur bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gewährt.
Wer hat Recht auf Einsicht ins Grundbuch:
- Eigentümer der Immobilie;
- Erben;
- Notare;
- Personen mit einem Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer;
- Gläubiger unter bestimmten Umständen;
- Personen, die ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.
Was als berechtigtes Interesse gilt:
- Notwendigkeit, den Eigentümer für Schadensersatzansprüche zu ermitteln;
- Absicht, die Immobilie zu erwerben;
- Vorhandensein rechtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie;
- Notwendigkeit der Klärung von Grundstücksgrenzen.
Kosten: Ein Grundbuchauszug kostet nach der offiziellen Gebührenordnung (GNotKG) 10,00 Euro.
Vermessungsamt (Katasteramt)
Das Vermessungsamt führt das Liegenschaftskataster und kann Eigentümerinformationen bereitstellen.
So gehen Sie vor:
- Online beantragen: Nutzen Sie das Katasteramt-Portal oder das Portal Ihres Bundeslandes.
- Persönlich vorbeigehen: Beim örtlichen Vermessungsamt mit Ausweis und genauer Adresse.
- Berechtigtes Interesse angeben: Erklären Sie, warum Sie die Informationen benötigen.
Was Sie erhalten:
- Liegenschaftskarte mit Grundstücksgrenzen (ab 20 €);
- Bei berechtigtem Interesse: Eigentümerinformationen aus dem Liegenschaftsbuch.
Nachbarbefragung
Sie können auch einfach den Nachbar fragen, ob er Informationen über den Eigentümer hat. Häufig ist der freundliche Kontakt zu Menschen weitaus einfacher, als sich an die Verwaltung im Grundbuchamt zu wenden.
Es sollte beachtet werden, dass einige dieser Methoden möglicherweise nicht in allen Fällen verfügbar sind oder nur begrenzte Informationen liefern. Es ist jedoch am besten, mehrere Methoden anzuwenden, um sich ein vollständiges Bild des Besitzers zu machen.
Anfrage beim Steueramt
Das örtliche Finanzamt führt ebenfalls Register von Grundstückseigentümern für Steuerzwecke. Vorgehensweise:
1. Kontaktieren Sie das zuständige Finanzamt Ihres Stadtbezirks.
2. Antrag auf Auskunft stellen mit Begründung des berechtigten Interesses.
3. Gebühr entrichten (meist 10–25 €).
Wichtig: Auch hier ist ein berechtigtes Interesse erforderlich.
Onlineforschung zu Grundstücksbesitzern
Wenn Ihnen den Weg zur Verwaltung Ihrer Gemeinde zu aufwändig ist, können Sie natürlich auch Forschung von Ihrer Wohnung aus betreiben. Hierzu gibt es Online auch einige Möglichkeiten, den Eigentümer eines Grundstücks zu ermitteln.
Online-Grundbuchamt
Diese offizielle Datenbank vom Grundbuchamt bietet Einsicht ins Grundbuch, einschließlich Informationen über Grundstückseigentümer.

In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Einige Bundesländer bieten elektronischen Zugang zum Grundbuch über offizielle Portale. Jedoch gilt auch hier das Prinzip des berechtigten Interesses.
Auch wichtige Online-Grundbuch-Portale:
- NRW Grundbuch – Für Nordrhein-Westfalen
- Internet-Grundbucheinsicht – Bundesweites Justizportal
Suche über Geoportale
Dies ist die Plattform des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, die verschiedene Geodaten bereitstellt, darunter auch Informationen zu Liegenschaften und deren Eigentümern.

So nutzen Sie Geoportale:
- Rufen Sie das entsprechende Portal auf: Geoportal.de, Geoportal Hessen, Geoportal RLP, Geoportal BW.
- Suchen Sie nach der Adresse: Geben Sie die Adresse in die Kartensuche ein.
- Flurstück identifizieren: Notieren Sie sich die Flurstücksnummer.
- Katasterauszug beantragen: Nutzen Sie diese Nummer für weitere Anfragen beim Katasteramt.
Kosten: Meist kostenfrei für Karteneinsicht, Auszüge kostenpflichtig
Recherche über Immobilienportale
Wenn eine Immobilie aktuell zum Verkauf oder zur Miete steht, können Sie den Eigentümer oder Verwalter direkt kontaktieren.

So finden Sie Eigentümer über Verkaufsanzeigen:
- Durchsuchen Sie Immobilienportale: Immobilienscout24, Immonet, eBay Kleinanzeigen.
- Geben Sie die Adresse ein: Nutzen Sie die Kartensuche oder Adressfilter.
- Kontaktieren Sie den Anbieter: Schreiben Sie dem Makler oder Eigentümer direkt.
- Fragen Sie nach Off-Market-Objekten: Auch wenn die Immobilie nicht inseriert ist.
Vorteil: Direkter Kontakt möglich, keine Behördengänge nötig.
Kostenpflichtige Dienste professioneller Ermittler
Wenn offizielle Kanäle keine Ergebnisse liefern, können Sie sich an spezialisierte Agenturen wenden, die sich professionell mit der Suche nach Immobilieneigentümern beschäftigen. Solche Dienste bieten aktuelle Informationen über Eigentümer und deren Kontaktdaten, kosten aber erheblich mehr als offizielle Anfragen.
Vorteile professioneller Dienste:
- Zeitersparnis
- Zugang zu zusätzlichen Datenbanken
- Professionelle Erfahrung bei der Suche in schwierigen Fällen
- Erfolgsgarantie
Kosten: Von 50 bis 300 Euro je nach Komplexität der Suche.
Fazit
Die Suche nach einem Grundstückseigentümer in Deutschland erfordert aufgrund strenger Datenschutzgesetze einige Anstrengungen, ist aber durchaus machbar. Beginnen Sie mit einfachen Methoden wie der Befragung von Nachbarn oder der Kontaktaufnahme mit der örtlichen Verwaltung und gehen Sie bei Bedarf zu formelleren Wegen wie der Anfrage beim Grundbuch über.
Denken Sie daran, dass jede Methode ihre Grenzen hat, und es wird empfohlen, eine Kombination verschiedener Ansätze zu verwenden, um möglichst vollständige Informationen zu erhalten. Handeln Sie immer im Rahmen des Gesetzes und respektieren Sie die Datenschutzrechte anderer Personen.
Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Premium-Online-Dienste, die vollständige Eigentümerinformationen mit einem Klick bereitstellen, aber die beschriebenen Methoden ermöglichen es Ihnen, die benötigten Informationen auf legalem Weg zu finden.
Häufig gestellte Fragen
Nein, man wird erst der rechtmäßige Eigentümer einer Immobilie oder von einem Grundstück, wenn die übertragung im Grundbuch vermerkt ist. Ein Kaufvertrag alleine genügt nicht aus um der Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks zu sein.
Im Grundbuch stehen die Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks. Des Weiteren werden alle Rechte und Lasten von Grundstücken bzw. Immobilien aufgeführt.
Es ist nur die Person rechtmäßiger Eigentümer von einem Grundstück oder einer Immobilie, die auch im Grundbuch steht. Wenn nur eine Person im Grundbuch steht, ist auch nur diese Person der Besitzer von dem Haus oder der Wohnung.
Kommentar hinterlassen