Am 18. Februar stand Meta-CEO Mark Zuckerberg erstmals vor einer Jury wegen Vorwürfen, seine Plattformen seien gezielt darauf ausgelegt worden, Kinder süchtig zu machen. Eine Fülle belastender interner Dokumente – teilweise erstmals öffentlich gemacht – legt offen, was das Unternehmen wusste und wann.
Ihr „Predator Funnel“, Toleranz gegenüber Sexhandel, das Unter-13-Problem sowie Auswirkungen auf Körperbild und psychische Gesundheit…
Zuckerberg wurde stundenlang dazu befragt, ob das von ihm aufgebaute Unternehmen Kinder bewusst an seine Plattformen gebunden und anschließend Beweise dafür verborgen habe. Vor dem Gerichtsgebäude hielten Eltern, die nach eigenen Angaben ihre Kinder infolge sozialer Medien verloren haben, Fotos ihrer Kinder hoch. Im Gerichtssaal entrollte der Anwalt der Klägerin eine rund zehn Meter breite Collage aus Selfies, die die junge Frau auf Instagram gepostet hatte – eine visuelle Antwort auf Jahre von Zuckerbergs Kongressaussagen, wonach seine Plattformen „bedeutsame soziale Verbindungen“ fördern sollten.
Der Fall ist ein Pilotprozess im Zusammenhang mit mehr als 1.600 ähnlichen Klagen, die von Familien und Schulbezirken in den gesamten Vereinigten Staaten eingereicht wurden. Das Urteil könnte nicht nur Metas rechtliches Risiko – potenziell in Milliardenhöhe – bestimmen, sondern auch die Zukunft der Gestaltung, Regulierung und Haftung von Social-Media-Plattformen prägen. TikTok und Snapchat haben bereits Vergleiche geschlossen; Meta und Googles YouTube bleiben Beklagte. Der Prozess soll sechs bis acht Wochen dauern.
Was diesen Prozess von jahrelangen Kongressanhörungen und regulatorischer Prüfung unterscheidet, ist das, was nun öffentlich dokumentiert ist: interne Unterlagen, Chatprotokolle und Design-Memos, die das Unternehmen jahrelang unter Verschluss halten wollte. Zusammengenommen zeichnen sie das Bild eines Konzerns, der wusste, dass seine Produkte Kindern schaden, die Schäden detailliert untersuchte – und sich in entscheidenden Momenten für Profit statt für Intervention entschied.
Was die eigenen Mitarbeiter sagten
Zu den aufsehenerregendsten Beweisstücken gehören interne Meta-Chatprotokolle, in denen ein UX-Forscher Instagram als „eine Droge“ bezeichnete und erklärte, die Mitarbeiter seien „im Grunde Dealer“. Das Zitat stammt aus einer beiläufigen Bemerkung eines einzelnen Mitarbeiters, steht jedoch neben einer umfassenderen internen Forschung, die das Unternehmen in Auftrag gab, zurückhielt und teilweise aktiv unterdrückte.
Die Anwälte der Kläger werfen Meta vor, hohe Nutzerbindung nicht zufällig geschaffen zu haben – sie sei systematisch konstruiert worden, unter Einsatz sogenannter variabler Belohnungssysteme, wie sie Psychologen beschreiben: derselbe Mechanismus wie bei Spielautomaten, bei dem unvorhersehbare Gewinne zwanghaftes Verhalten fördern.
Funktionen wie endloses Scrollen und algorithmisch personalisierte Inhalte seien laut in Gerichtsunterlagen zitierten Sachverständigen gezielt darauf abgestimmt, die sich entwickelnden Impulskontrollsysteme jugendlicher Gehirne zu übersteuern.
Meta weist diese Darstellung zurück. In seiner Aussage am Mittwoch erklärte Zuckerberg, eine höhere Nutzung von Instagram spiegele den Wert der Plattform für die Nutzer wider – nicht eine Manipulation ihrer Psychologie. „Es gibt das Missverständnis, dass je mehr Aufmerksamkeit das Unternehmen bindet, desto besser ist es für Metas Gewinn – unabhängig von möglichen Schäden“, sagte er. Der Anwalt der Kläger konterte mit einem internen Ziel aus dem Jahr 2023, die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer auf 40 Minuten zu erhöhen, sowie einem Zielwert von 46 Minuten bis 2026.

Das Unter-13-Problem: Vier Millionen Kinder
Das offizielle Mindestalter bei Instagram liegt bei 13 Jahren. Laut der Klageschrift mehrerer Generalstaatsanwälte ergab eine interne Analyse von Meta bereits 2015, dass rund vier Millionen Kinder unterhalb dieser Altersgrenze bereits auf der Plattform aktiv waren – etwa 30 Prozent dieser Altersgruppe in den Vereinigten Staaten.
Am Mittwoch zeigten Anwälte dieses Dokument im Gerichtssaal; Zuckerberg räumte ein, dass einige Nutzer bei der Registrierung ihr Alter falsch angeben, und erklärte, das Unternehmen entferne identifizierte minderjährige Konten. Die Antwort des Klägeranwalts war deutlich: „Erwarten Sie ernsthaft, dass ein Neunjähriger das gesamte Kleingedruckte liest?“
Gerichtsunterlagen legen zudem nahe, dass einige im Unternehmen die Altersgruppe der 10- bis 12-Jährigen als kommerziell wertvoll betrachteten und ein internes Memo die Unternehmensstrategie mit Formulierungen beschrieb, die an Aussagen von Tabakmanagern erinnerten.
„Im Ernst, hier heißt es ‚wir müssen sie früh anfixen‘“, aus internen Unternehmens-Chats.
Es handelt sich dabei um Vorwürfe aus den Schriftsätzen der Kläger, die Meta bestreitet. Doch sie sind nun Teil der öffentlichen Akte, über die eine Jury entscheidet.
Forschung zum Körperbild: Was Meta wusste
Die interne Forschung zu Teenagerinnen und Körperbild gehört zu den am besten dokumentierten Aspekten dieses Verfahrens – unter anderem, weil sie im September 2021 erstmals vom Wall Street Journal veröffentlicht wurde, basierend auf Dokumenten der Whistleblowerin Frances Haugen.
Interne Präsentationen von Meta sollen gezeigt haben, dass etwa jede dritte Teenagerin angab, sich durch Instagram noch schlechter zu fühlen, wenn sie ohnehin unzufrieden mit ihrem Körper war.
Darüber hinaus ergab interne Forschung laut der Klage mehrerer Bundesstaaten, dass bestimmte „Verschönerungsfilter“ bei jungen Nutzern mit Körperdysmorphie in Zusammenhang standen.
Neu ist laut Klägern nicht die Existenz dieser Forschung, sondern die Frage, wie Meta damit umging. Sie werfen dem Unternehmen vor, Filter mit schädlichen Auswirkungen auf das Körperbild beibehalten zu haben, weil sie die Nutzerbindung steigerten – was Meta bestreitet.
Meta betont, in den vergangenen Jahren umfangreiche Schutzmaßnahmen für jüngere Nutzer eingeführt zu haben. Zudem sei ein kausaler Zusammenhang zwischen Instagram-Nutzung und psychischen Erkrankungen wissenschaftlich nicht eindeutig belegt.

Wie der Algorithmus Kinder an Täter weiterleitete
Zu den brisantesten Vorwürfen vor Gericht gehört das, was die Kläger als Metas „Predator Funnel“ bezeichnen: Der Empfehlungsalgorithmus des Unternehmens habe Minderjährige aktiv mit Erwachsenen vernetzt, die intern als potenzielle Sexualstraftäter markiert waren. Laut Klägern handelte es sich nicht um einen Fehler – sondern um ein System, das wie vorgesehen funktionierte.
~2 Millionen minderjährige Konten wurden innerhalb eines einzigen Dreimonatszeitraums 2023 über die Funktion „Konten, denen du folgen könntest“ erwachsenen „Groomern“ empfohlen
22 % dieser Empfehlungen führten dazu, dass der Erwachsene dem Kind eine Follow-Anfrage sendete
1,4 Millionen potenziell verdächtige Erwachsenenkonten wurden laut einer separaten internen Prüfung 2022 an einem einzigen Tag Teenagern empfohlen
Diese Zahlen stammen aus dem korrigierten Sammelschriftsatz der Kläger beim Bundesgericht im Northern District of California und basieren auf internen Meta-Daten. Intern wurde für diese Vorfälle die Abkürzung „IIC“ – „inappropriate interactions with children“ – verwendet, ein bürokratisches Akronym, das laut Schriftsatz im Unternehmen so häufig wurde, dass es eine eigene Kurzform erhielt.
Bereits 2019 empfahlen Metas eigene Sicherheitsexperten Berichten zufolge, Teenager-Konten standardmäßig auf „privat“ zu setzen, was unerwünschte Kontakte durch Fremde deutlich reduziert hätte. Laut Gerichtsunterlagen lehnte das Wachstumsteam den Vorschlag ab, da er „wahrscheinlich das Engagement stark beeinträchtigen“ würde. Die Standardeinstellung „privat“ für alle Teenager-Konten wurde erst 2024 eingeführt – fünf Jahre später. In der Zwischenzeit, so die Kläger, seien Jugendliche Milliarden unerwünschter Kontakte mit fremden Erwachsenen ausgesetzt gewesen.
Die 17-Strikes-Regel: Metas Toleranz gegenüber Sexhandel
Während sich der Vorwurf des „Predator Funnel“ auf das Verhalten des Algorithmus bezieht, betrifft die „17-Strikes“-Richtlinie das, was das Unternehmen unterließ. Laut eidesstattlicher Aussage von Vaishnavi Jayakumar, ehemaliger Leiterin für Sicherheit und Wohlbefinden bei Instagram, galt bei Meta eine interne Regelung, nach der Konten, die in Menschenhandel zu sexuellen Zwecken verwickelt waren, erst nach 16 Verstößen und beim 17. Verstoß gesperrt wurden. Jayakumar sagte aus, sie habe von dieser Richtlinie 2020 bei ihrem Eintritt ins Unternehmen erfahren und sei sofort alarmiert gewesen.
„Man konnte 16 Verstöße wegen Prostitution und sexueller Anbahnung begehen, und erst beim 17. Verstoß wurde das Konto gesperrt“, sagte Jayakumar und fügte hinzu, diese Schwelle sei „nach jedem branchenüblichen Maßstab extrem hoch“ gewesen.
Die Kläger verweisen darauf, dass ihre Aussage durch interne Unternehmensdokumente gestützt werde.
Im Kontext wirkt diese Richtlinie besonders brisant: Gleichzeitig konnten Nutzer vergleichsweise geringfügige Verstöße wie Spam, Urheberrechtsverletzungen oder die Bewerbung von Schusswaffen direkt in der App melden. Für die Meldung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gab es hingegen keinen einfachen In-App-Mechanismus – ein Problem, das Jayakumar nach eigenen Angaben wiederholt ansprach und dessen Behebung als zu schwierig bezeichnet wurde.
Metas Antwort: Gegenüber USA Today erklärte das Unternehmen, inzwischen gelte eine „One-Strike“-Regel, bei der Konten bei den schwerwiegendsten Verstößen sofort entfernt würden. Die Schwelle sei nach 2019 schrittweise gesenkt worden. Dass die 17-Strikes-Regel existierte, wurde nicht bestritten.

Acht Personen für acht Milliarden Nutzer: Die personelle Realität
Der „Predator Funnel“ und die 17-Strikes-Regel haben einen gemeinsamen Hintergrund: Laut Klägern war der Bereich Kinderschutz im Verhältnis zur Größe des Problems dramatisch unterbesetzt. Gerichtsunterlagen zufolge setzte Meta zeitweise lediglich acht Personen – fünf Ingenieure, zwei Datenwissenschaftler und einen Dateningenieur – ein, um weltweit alle Kinderschutzprobleme auf Plattformen mit Milliarden Nutzern abzudecken.
Ein weiteres internes Dokument, das im Sammelschriftsatz der Kläger zitiert wird, beschreibt Kinderschutz für ein bestimmtes Produktteam ausdrücklich als „kein Ziel“.
Adam Mosseri, Leiter von Instagram, sagte vergangene Woche aus, er glaube nicht, dass Menschen klinisch süchtig nach sozialen Medien werden könnten. „Ich denke, es ist möglich, Instagram mehr zu nutzen, als es einem guttut“, erklärte er. „Zu viel ist relativ – es ist persönlich.“ Diese Argumentation – die Verantwortung eher beim Nutzer als bei der Plattform zu sehen – bildet den Kern von Metas Verteidigung.
Die rechtliche Tragweite: Ein Wendepunkt für die Branche
Meta führt diesen Rechtsstreit an mehreren Fronten. Während der Prozess in Los Angeles läuft, gehen 18 Generalstaatsanwälte parallel vor dem Berufungsgericht des Ninth Circuit gegen das Unternehmen vor. Im Januar signalisierten die Richter Skepsis gegenüber Metas zentralem rechtlichen Schutzschild – einem Bundesgesetz namens Section 230, auf das sich Tech-Unternehmen seit Langem berufen, um Haftung zu vermeiden. Eine Abweisung der Klage erscheint unwahrscheinlich, was weiteres rechtliches Risiko bedeutet.
Anwälte vergleichen den Fall mit den Tabakprozessen der 1990er-Jahre, in denen interne Dokumente ein Leugnen schließlich unmöglich machten. Dieser Prozess ist der erste große Test für Tausende ähnlicher Verfahren. Sollte die Jury zugunsten der Kläger entscheiden, dürfte der Druck auf umfassende Vergleiche rasch steigen.
Meta und Google weisen die Vorwürfe zurück. Metas Anwälte argumentieren, die Klägerin habe bereits vor der Nutzung von Instagram psychische Probleme gehabt, und die App habe ihr sogar geholfen, damit umzugehen. Google wiederum vertritt die Auffassung, YouTube sei gar keine Social-Media-Plattform – eine technische Argumentation, die im Falle ihrer Anerkennung zu einer vollständigen Entlastung führen könnte.
Das Urteil wird direkte Auswirkungen auf 1.600 weitere Verfahren haben – und könnte milliardenschwere Entschädigungszahlungen oder grundlegende Neugestaltungen dieser Plattformen nach sich ziehen. Was aus Metas eigenen Dokumenten, Daten und Zeugenaussagen ehemaliger Mitarbeiter deutlich wird, ist Folgendes: Das Unternehmen traf Entscheidungen. Nun liegt es an einer Jury, sie zu bewerten.
Wenn Sie die Social-Media-Aktivitäten Ihrer Kinder überwachen möchten, finden Sie passende Anleitungen in unseren Artikeln:
Quellen
1. Erwiderungsschriftsatz der Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten (Aktenzeichen 24-7032)
2. Klageschrift mehrerer Generalstaatsanwälte gegen Meta Platforms, Inc.
3. Interne Meta-Chatprotokolle und Anlage 74 (MDL Nr. 3047)
5. Protokollbeschluss des Superior Court of California (Aktenzeichen 22STCV21355)
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